Und der Prozessausgang?
Am Ende zeigte sich die Geschworenenbank aus angehenden Kindergartenpädagoginnen milder als seinerzeit der Gerichtshof im 19. Jahrhundert. Als der zum Gerichtshammer umfunktionierte Schnitzelklopfer fiel, lautete die Urteilsbegründung für den Freispruch: In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten! (Schu)
Am Ende zeigte sich die Geschworenenbank aus angehenden Kindergartenpädagoginnen milder als seinerzeit der Gerichtshof im 19. Jahrhundert. Als der zum Gerichtshammer umfunktionierte Schnitzelklopfer fiel, lautete die Urteilsbegründung für den Freispruch: In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten! (Schu)